1. Anforderungen
an Hund & Halter
Um die Gesundheit aller Beteiligten zu gewährleisten
und möglichen Unklarheiten vorzubeugen, bitten wir, folgende
Punkte vor der Buchung zu beachten:
1. Hunde aller Größen, Farben und
Rassen heißen wir auf unseren Reisen willkommen. Wir
bitten Sie darauf zu achten, dass Ihr Hund bei Reiseantritt
gesund, geimpft und entwurmt ist. Bei den sog. „Listenhunden“ und
deren Mischlinge bitten wir vor der Buchung, sich bei uns
oder der jeweiligen Botschaft über die Einreisebestimmungen
zu erkundigen.
2. Es besteht eine Tierhalterhaftpflichtversicherung mit Versicherungs-
schutz gegenüber Fremdhütern bzw. Dritte. Denn
der Halter trägt auf den Reisen von „4 Pfoten
unterwegs“ weiterhin
die Verantwortung und Haftung für sich und seinen Hund. „4
Pfoten unterwegs“ übernimmt keine Haftung für
Personen-, Sach- oder Vermögensschäden, auch nicht
Dritten gegenüber. Die Teilnahme an den Ausflügen
und Wanderungen erfolgt auf eigene Gefahr.
3. Damit die „Herren auf vier Pfoten“ nicht
unnötig in Stress geraten, bitten wir
darauf zu achten, dass mit einer Läufigkeit der Hündin
bei Antritt und während der Reise nicht zu rechnen ist.
4. In Ihrem Interesse, dem der Hunde und der Gruppe raten
wir von einer Teilnahme mit Welpen (bis 1 Jahr) und gebrechlichen
bzw. kranken Hunden ab.
5. Kurze Spannungen sind in einem Hunderudel
ganz normal und sind so schnell sie aufkamen auch wieder
verschwunden.
Generell unverträgliche Hunde eignen sich jedoch nicht
für unsere Reisen.
6. Um Streitereien und Eifersüchteleien zwischen den
Hunden zu umgehen, bitten wir Sie, nur Ihrem eigenen Hund
Spielzeug/Leckerchen zu geben. Auch am Tisch oder beim Picknick
ist das Füttern Ihres Hundes in unmittelbarer Nähe
anderer Hunde bitte zu unterlassen. Dies führt nur zu
unnötiger Unruhe.
7. So mancher Zweibeiner macht große Augen, wenn ihm
eine Gruppe mit mehreren (größeren) Hunden begegnet.
Besonders, wenn Kinder, Radfahrer oder Jogger den Weg kreuzen,
sollten die Hunde rechtzeitig abgerufen bzw. angeleint werden.
In der Nähe von Spielplätzen, an vielbesuchten
Plätzen/Stätten und in bebauten Gebieten ist der
Hund sowieso besser an der Leine zu führen – Ihre
Mitmenschen werden es Ihnen danken.
Bei Buchung erklärt sich jeder Teilnehmer
mit o.g. Regeln einverstanden und entbindet den Veranstalter
von jeglicher
Haftung.
2.
Wir haben eine große Bitte an Sie:
Die an diesen Programmen beteiligten Hotels,
Pensionen oder Appartementanlagen sind z. T. recht klein
und
wir haben oft das komplette Haus nur für unsere Gruppe
reserviert. Um die Stornokosten im Falle eines Rücktritts
für Sie so niedrig wie möglich halten zu können,
müssen wir bis 12 Wochen vor Reiseantritt Bescheid geben,
ob mit einer Durchführung zu rechnen ist oder nicht;
bei zu geringer Nachfrage müssen wir die Reise so 4 Monate
vor Reiseantritt absagen.
Dies kann jedoch recht einfach und unkompliziert
vermieden werden: Wenn wir von Ihrem Interesse an einer Reise
wissen, können wir im Bedarfsfall entsprechend handeln.
So manches Mal hätte eine Reise doch noch durchgeführt
werden können, hätte man rechtzeitig vom allgemeinen
Interesse gewusst und so noch einmal nachhaken können
bzw. Alternativen überlegen.
Unser Tipp: Sollten Sie noch unentschlossen sein oder einige Entscheidungen abwarten müssen, lassen Sie sich einfach ein Zimmer unverbindlich und kostenlos reservieren. Wir melden uns dann bei Ihnen, wenn wir eine endgültige Entscheidung brauchen. Eine Anzahlung bei Festbuchung wird erst fällig, wenn die Durchführung gesichert ist
3. Reisen Sie mit Flugzeug, Auto,
Bahn oder Schiff?
1. Flug
Sehr kleine Hunde (zwischen 5 und 8kg, je nach Fluggesellschaft)
können als „Handgepäck“ in der Kabine
mitfliegen. Voraussetzung: Sie bleiben
den gesamten Flug in der Pet-Box, einer wasserdichten Transportbox.
Vierbeiner, die oberhalb der Gewichtsgrenzen liegen, reisen
im Frachtraum in großen Pet-Boxen. Trotz Druckausgleich
und Heizung bleibt der Aufenthalt im Frachtraum eine gewaltige
Strapaze für die Hunde. Die Tiere überstehen die
Aufregung besser, wenn ihnen nach Rücksprache
mit dem Tierarzt leichte Beruhigungsmittel (Sedativa, Antiemetrika,
homöopathische Globuli, Tropfen) eingegeben werden.
2. PKW
Wer mit dem Auto in die Ferien fährt, sollte den Hund
entweder hinter einem sicheren Trennnetz oder angegurtet auf
dem Rücksitz reisen lassen. Sehr wichtig: Machen Sie
stündliche Pausen und geben Sie dem Tier jedes Mal frisches
Wasser zu trinken. Lassen Sie den Hund niemals im Auto zurück
– vor allem nicht in südlichen Ländern. Schon
15 Minuten im überhitzten Auto können tödlich
sein! Wenn Sie Kurven oder Steigungen nehmen, achten Sie auf
den Hund. Hechelt oder gähnt er? Dann bekommt das Tier
evtl. Probleme mit seinem Ohrendruck. Geben Sie ihm sofort
etwas zu kauen.
3. Bahn / ÖPNV
Hunde in der Bahn bzw. in öffentlichen Verkehrsmitteln
(Bus, S-Bahn) müssen Leine und Maulkorb tragen (Ausnahme
kleine Hunde bis „Katzengröße“). Bei
der Bahn muss für größere Hunde der Fahrpreis
für ein Kind gezahlt werden – Sparpreise finden
auch bei den Vierbeinern Anwendung! Wenn Sie einen Schlafwagenplatz
wünschen, darf ein Vierbeiner nur mitreisen, wenn Sie
das gesamte Abteil buchen. Bitte
erkundigen Sie sich rechtzeitig direkt bei der Auskunft nach
aktuellen Fahrpreisen für Ihren Hund und weiteren Bestimmungen.
Wichtige Tipps
für unterwegs:
- geben Sie Ihrem Hund 12 Stunden vor der Abreise nichts mehr
zu
- fressen,
nur zu trinken
- nehmen Sie das gewohnte Hundefutter mit. Manche Tiere vertragen
- eine Nahrungsumstellung in einer veränderten Umgebung
nicht
- füttern Sie kleine Portionen; heiße Temperaturen
belasten den Kreislauf
- des Hundes. Die Verdauungsarbeit nach
einem üppigen Mal stellt dann
- eine zusätzliche Belastung
dar.
- achten Sie darauf, dass der Vierbeiner niemals von der Straße
frisst. In
- einigen südlichen und osteuropäischen
Ländern liegen ganzjährig Gift-
- köder
für
herrenlose Tiere aus. Warnzeichen für Vergiftungen sind
- verändertes
Wesen und ungewöhnliche Stuhlbeschaffenheit
- fragen Sie Ihren Tierarzt, was in die Reiseapotheke Ihres
Hundes
- gehört. Grundsätzlich sollten Desinfektionsmittel,
Wundspray, Zecken-
- und Würmerprophylaxe, Augen- und Ohrentropfen,
Antibiotika und
- Tabletten gegen Durchfall und Erbrechen nicht
fehlen.
(Quelle: http://www.bmt-tierschutz.de/index.php?Seite=63)
4. EU- Einreisebestimmungen
Das Reisen mit Katze oder Hund wurde durch den bei jedem Tierarzt erhältlichen Reisepass für Haustiere erleichtert. Alle Katzen und Hunde brauchen einen Pass mit einer gültigen Tollwut-Impfbescheinigung. Für einen begrenzten Zeitraum verlangen Irland, Malta, Schweden und das Vereinigte Königreich zusätzlich einen Wirksamkeitsnachweis. Die erforderlichen Tests müssen mindestens sechs Monate vor Reisen nach Irland, Malta und in das Vereinigte Königreich und 120 Tage nach der Impfung bei Reisen nach Schweden durchgeführt werden.
Ferner ist bei Reisen nach Irland, Malta und
in das Vereinigte Königreich eine Zecken- und Bandwurm
(Echinococcosis) -behandlung erforderlich. Finnland und Schweden
verlangen
eine Bandwurmbehandlung.
Bis zum 3. Juli 2011 werden Tätowierungen übergangsweise noch als Kennzeichnung akzeptiert. Ab dem 4. Juli 2011 ist der elektronischer Mikrochip zur besseren Identifizierung des Tieres die einzig zugelassene Kennzeichnung. In Irland, Malta und dem Vereinigten Königreich ist der Mikrochip bereits jetzt Vorschrift.
Weitere Informationen und Links unter:
http://ec.europa.eu/food/animal/liveanimals/pets/nocomm_intra_de.htm
Die Tollwut-Impfung darf nicht länger als 1 Jahr zurückliegen
Wer seinen Hund ins Ausland mitnimmt, muss ein gültiges Tollwut-Impfzeugnis für Vierbeiner vorlegen. Gültig heißt: Die Impfung muss mindestens 1 Monat alt sein und keinesfalls älter als 12 Monate. Die genauen Zeitspannen erfragen Sie bitte bei der Botschaft oder beim Amtstierarzt. Schweden, Irland und Großbritannien verlangen zusätzlich die Bestätigung eines Labors, dass der Impfstoff wirksam ist (Antikörper-Titration).
- Alle Angaben ohne Gewähr -