1. Anforderungen an Hund & Halter
Um die Gesundheit aller Beteiligten zu gewährleisten und möglichen Unklarheiten vorzubeugen, bitten wir, folgende Punkte vor der Buchung zu beachten:

1. Hunde aller Größen, Farben und Rassen heißen wir auf unseren Reisen willkommen. Wir bitten Sie darauf zu achten, dass Ihr Hund bei Reiseantritt gesund, geimpft und entwurmt ist. Bei den sog. „Listenhunden“ und deren Mischlinge bitten wir vor der Buchung, sich bei uns oder der jeweiligen Botschaft über die Einreisebestimmungen zu erkundigen.

2. Es besteht eine Tierhalterhaftpflichtversicherung mit Versicherungs-
schutz gegenüber Fremdhütern bzw. Dritte. Denn der Halter trägt auf den Reisen von „4 Pfoten unterwegs“ weiterhin die Verantwortung und Haftung für sich und seinen Hund. „4 Pfoten unterwegs“ übernimmt keine Haftung für Personen-, Sach- oder Vermögensschäden, auch nicht Dritten gegenüber. Die Teilnahme an den Ausflügen und Wanderungen erfolgt auf eigene Gefahr.

3. Damit die „Herren auf vier Pfoten“ nicht unnötig in Stress geraten, bitten wir darauf zu achten, dass mit einer Läufigkeit der Hündin bei Antritt und während der Reise nicht zu rechnen ist.

4. In Ihrem Interesse, dem der Hunde und der Gruppe raten wir von einer Teilnahme mit Welpen (bis 1 Jahr) und gebrechlichen bzw. kranken Hunden ab.

5. Kurze Spannungen sind in einem Hunderudel ganz normal und sind so schnell sie aufkamen auch wieder verschwunden. Generell unverträgliche Hunde eignen sich jedoch nicht für unsere Reisen.

6. Um Streitereien und Eifersüchteleien zwischen den Hunden zu umgehen, bitten wir Sie, nur Ihrem eigenen Hund Spielzeug/Leckerchen zu geben. Auch am Tisch oder beim Picknick ist das Füttern Ihres Hundes in unmittelbarer Nähe anderer Hunde bitte zu unterlassen. Dies führt nur zu unnötiger Unruhe.

7. So mancher Zweibeiner macht große Augen, wenn ihm eine Gruppe mit mehreren (größeren) Hunden begegnet. Besonders, wenn Kinder, Radfahrer oder Jogger den Weg kreuzen, sollten die Hunde rechtzeitig abgerufen bzw. angeleint werden. In der Nähe von Spielplätzen, an vielbesuchten Plätzen/Stätten und in bebauten Gebieten ist der Hund sowieso besser an der Leine zu führen – Ihre Mitmenschen werden es Ihnen danken.

Bei Buchung erklärt sich jeder Teilnehmer mit o.g. Regeln einverstanden und entbindet den Veranstalter von jeglicher Haftung.

2. Wir haben eine große Bitte an Sie:
Die an diesen Programmen beteiligten Hotels, Pensionen oder Appartementanlagen sind z. T. recht klein und wir haben oft das komplette Haus nur für unsere Gruppe reserviert. Um die Stornokosten im Falle eines Rücktritts für Sie so niedrig wie möglich halten zu können, müssen wir bis 12 Wochen vor Reiseantritt Bescheid geben, ob mit einer Durchführung zu rechnen ist oder nicht; bei zu geringer Nachfrage müssen wir die Reise so 4 Monate vor Reiseantritt absagen.

Dies kann jedoch recht einfach und unkompliziert vermieden werden: Wenn wir von Ihrem Interesse an einer Reise wissen, können wir im Bedarfsfall entsprechend handeln. So manches Mal hätte eine Reise doch noch durchgeführt werden können, hätte man rechtzeitig vom allgemeinen Interesse gewusst und so noch einmal nachhaken können bzw. Alternativen überlegen.

Unser Tipp: Sollten Sie noch unentschlossen sein oder einige Entscheidungen abwarten müssen, lassen Sie sich einfach ein Zimmer unverbindlich und kostenlos reservieren. Wir melden uns dann bei Ihnen, wenn wir eine endgültige Entscheidung brauchen. Eine Anzahlung bei Festbuchung wird erst fällig, wenn die Durchführung gesichert ist


3. Reisen Sie mit Flugzeug, Auto, Bahn oder Schiff?

1. Flug
Sehr kleine Hunde (zwischen 5 und 8kg, je nach Fluggesellschaft) können als „Handgepäck“ in der Kabine mitfliegen. Voraussetzung: Sie bleiben
den gesamten Flug in der Pet-Box, einer wasserdichten Transportbox. Vierbeiner, die oberhalb der Gewichtsgrenzen liegen, reisen im Frachtraum in großen Pet-Boxen. Trotz Druckausgleich und Heizung bleibt der Aufenthalt im Frachtraum eine gewaltige Strapaze für die Hunde. Die Tiere überstehen die Aufregung besser, wenn ihnen nach Rücksprache
mit dem Tierarzt leichte Beruhigungsmittel (Sedativa, Antiemetrika, homöopathische Globuli, Tropfen) eingegeben werden.

2. PKW
Wer mit dem Auto in die Ferien fährt, sollte den Hund entweder hinter einem sicheren Trennnetz oder angegurtet auf dem Rücksitz reisen lassen. Sehr wichtig: Machen Sie stündliche Pausen und geben Sie dem Tier jedes Mal frisches Wasser zu trinken. Lassen Sie den Hund niemals im Auto zurück – vor allem nicht in südlichen Ländern. Schon 15 Minuten im überhitzten Auto können tödlich sein! Wenn Sie Kurven oder Steigungen nehmen, achten Sie auf den Hund. Hechelt oder gähnt er? Dann bekommt das Tier evtl. Probleme mit seinem Ohrendruck. Geben Sie ihm sofort etwas zu kauen.

3. Bahn / ÖPNV
Hunde in der Bahn bzw. in öffentlichen Verkehrsmitteln (Bus, S-Bahn) müssen Leine und Maulkorb tragen (Ausnahme kleine Hunde bis „Katzengröße“). Bei der Bahn muss für größere Hunde der Fahrpreis für ein Kind gezahlt werden – Sparpreise finden auch bei den Vierbeinern Anwendung! Wenn Sie einen Schlafwagenplatz wünschen, darf ein Vierbeiner nur mitreisen, wenn Sie das gesamte Abteil buchen. Bitte erkundigen Sie sich rechtzeitig direkt bei der Auskunft nach aktuellen Fahrpreisen für Ihren Hund und weiteren Bestimmungen.


Wichtige Tipps für unterwegs:

- geben Sie Ihrem Hund 12 Stunden vor der Abreise nichts mehr zu
- fressen, nur zu trinken

- nehmen Sie das gewohnte Hundefutter mit. Manche Tiere vertragen
- eine Nahrungsumstellung in einer veränderten Umgebung nicht

- füttern Sie kleine Portionen; heiße Temperaturen belasten den Kreislauf
- des Hundes. Die Verdauungsarbeit nach einem üppigen Mal stellt dann
- eine zusätzliche Belastung dar.

- achten Sie darauf, dass der Vierbeiner niemals von der Straße frisst. In
- einigen südlichen und osteuropäischen Ländern liegen ganzjährig Gift-
- köder für herrenlose Tiere aus. Warnzeichen für Vergiftungen sind
- verändertes Wesen und ungewöhnliche Stuhlbeschaffenheit

- fragen Sie Ihren Tierarzt, was in die Reiseapotheke Ihres Hundes
- gehört. Grundsätzlich sollten Desinfektionsmittel, Wundspray, Zecken-
- und Würmerprophylaxe, Augen- und Ohrentropfen, Antibiotika und
- Tabletten gegen Durchfall und Erbrechen nicht fehlen.

(Quelle: http://www.bmt-tierschutz.de/index.php?Seite=63)


4. EU- Einreisebestimmungen
Das Reisen mit Katze oder Hund wurde durch den bei jedem Tierarzt erhältlichen Reisepass für Haustiere erleichtert. Alle Katzen und Hunde brauchen einen Pass mit einer gültigen Tollwut-Impfbescheinigung. Für einen begrenzten Zeitraum verlangen Irland, Malta, Schweden und das Vereinigte Königreich zusätzlich einen Wirksamkeitsnachweis. Die erforderlichen Tests müssen mindestens sechs Monate vor Reisen nach Irland, Malta und in das Vereinigte Königreich und 120 Tage nach der Impfung bei Reisen nach Schweden durchgeführt werden.

Ferner ist bei Reisen nach Irland, Malta und in das Vereinigte Königreich eine Zecken- und Bandwurm (Echinococcosis) -behandlung erforderlich. Finnland und Schweden verlangen eine Bandwurmbehandlung.

Bis zum 3. Juli 2011 werden Tätowierungen übergangsweise noch als Kennzeichnung akzeptiert. Ab dem 4. Juli 2011 ist der elektronischer Mikrochip zur besseren Identifizierung des Tieres die einzig zugelassene Kennzeichnung. In Irland, Malta und dem Vereinigten Königreich ist der Mikrochip bereits jetzt Vorschrift.

Weitere Informationen und Links unter:
http://ec.europa.eu/food/animal/liveanimals/pets/nocomm_intra_de.htm

Die Tollwut-Impfung darf nicht länger als 1 Jahr zurückliegen
Wer seinen Hund ins Ausland mitnimmt, muss ein gültiges Tollwut-Impfzeugnis für Vierbeiner vorlegen. Gültig heißt: Die Impfung muss mindestens 1 Monat alt sein und keinesfalls älter als 12 Monate. Die genauen Zeitspannen erfragen Sie bitte bei der Botschaft oder beim Amtstierarzt. Schweden, Irland und Großbritannien verlangen zusätzlich die Bestätigung eines Labors, dass der Impfstoff wirksam ist (Antikörper-Titration).

- Alle Angaben ohne Gewähr -