Auszug aus den AGB der Neptun Reisen GmbH

1. Leistungen
Die vom Veranstalter geschuldeten einzelnen vertraglichen Leistungen ergeben sich aus der Bestätigung, der Leistungsbeschreibung der jeweiligen Reise und dem Reiseverlauf. Der Veranstalter behält sich vor, ggf. aus erheblichen und/oder unvorhersehbaren Gründen Änderungen zu erklären. Weiterhin behält sich der Veranstalter kleine Änderungen bzgl. Ablauf und Zeitplan vor.

2. Anmeldung
Mit der Buchung (Reiseanmeldung) bietet der Kunde dem Veranstalter den Abschluss des Reisevertrages verbindlich an. Grundlage dieses Angebots sind die Reiseausschreibung und die ergänzenden Informationen für die jeweilige Reise soweit diese dem Kunden vorliegen. Reisevermittler (z.B. Reisebüros) und Leistungsträger (z.B. Hotels, Beförderungsunternehmen) sind nicht bevollmächtigt, Vereinbarungen zu treffen, Auskünfte zu geben oder Zusicherungen zu machen, die den vereinbarten Inhalt des Reisevertrages abändern, über die vertraglich zugesagten Leistungen des Veranstalters hinausgehen oder im Widerspruch zur Reiseausschreibung stehen. Die Buchung kann mündlich, schriftlich, telefonisch, per Telefax oder auf elektronischem Weg (E-Mail, Internet) erfolgen. Bei elektronischen Buchungen bestätigt der Veranstalter den Eingang der Buchung unverzüglich auf elektronischem Weg. Der Kunde hat für alle Vertragsverpflichtungen von Mitreisenden, für die er die Buchung vornimmt, wie für seine eigenen einzustehen, sofern er diese Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat. Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Annahmeerklärung des Veranstalters zustande. Sie bedarf keiner bestimmten Form. Bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss wird dem Kunden eine schriftliche Reisebestätigung übermittelt.

3. Bezahlung
Nach Vertragsabschluss und nach Aushändigung des Sicherungsscheines gemäß § 651k BGB wird eine Anzahlung in Höhe von 15% des Reisepreises zur Zahlung fällig. Die Restzahlung wird 4 Wochen vor Reisebeginn zur Zahlung fällig. Bei kurzfristigen Anmeldungen innerhalb von vier Wochen vor Reisebeginn wird der gesamte Reisepreis sofort fällig. Leistet der Kunde die Anzahlung und/oder die Restzahlung nicht entsprechend den vereinbarten Zahlungsfälligkeiten, so ist die Neptun Reisen GmbH berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Reisevertrag zurückzutreten und den Kunden mit Rücktrittskosten zu belasten.

4. Rücktritt durch den Teilnehmer
Tritt der Kunde vor Reisebeginn zurück oder tritt er die Reise nicht an, so verliert der Veranstalter den Anspruch auf den Reisepreis. Stattdessen kann er, soweit der Rücktritt nicht von ihm zu vertreten ist oder ein Fall höherer Gewalt vorliegt, eine angemessene Entschädigung für die bis zum Rücktritt getroffenen Reisevorkehrungen und ihre Aufwendungen in Abhängigkeit von dem jeweiligen Reisepreis verlangen.
Der Veranstalter hat diesen Entschädigungsanspruch zeitlich gestaffelt, d. h. unter Berücksichtigung der Nähe des Zeitpunktes des Rücktritts zum vertraglich vereinbarten Reisebeginn in einem prozentualen Verhältnis zum Reisepreis pauschaliert und bei der Berechnung der Entschädigung gewöhnlich ersparte Aufwendungen und gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen berücksichtigt.
Die Entschädigung wird nach dem Zeitpunkt des Zugangs der Rück-trittserklärung des Kunden wie folgt berechnet: bis 60. Tag vor Reiseantritt kostenlos, bis 45. Tag 5 % des Reisepreises, bis 30 Tag 25 %, bis 14. Tag 50 %, bis 7. Tag 75 % und ab 3. Tag vor Reiseantritt 90 % des Reisepreises pro Person.

Dem Kunden bleibt es in jedem Fall unbenommen, dem Veranstalter nachzuweisen, dass dieser überhaupt kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist, als die von ihm geforderte Pauschale.
Der Veranstalter empfiehlt den Abschluss einer Reiserücktritts-kostenversicherung.

5. Rücktritt durch den Veranstalter
Der Veranstalter kann vom Vertrag zurücktreten, ohne einhalten einer Frist, wenn sich der Teilnehmer ungeachtet einer Abmahnung des Veranstalters vertragswidrig verhält. Insbesondere, wenn die Veranstaltung gefährdet oder gestört wird.

6. Rücktritt wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl
Wird eine ausdrücklich ausgeschriebene Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, ist der Veranstalter berechtigt, die Reise bis zu vier Wochen vor Reisebeginn abzusagen. Sollte bereits zu einem früheren Zeitpunkt ersichtlich sein, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden kann, hat der Reiseveranstalter unverzüglich von seinem Rücktrittsrecht Gebrauch zu machen. Wird die Reise aus diesem Grund nicht durchgeführt, erhält der Kunde auf den Reisepreis geleistete Zahlungen unverzüglich zurück.

7. Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften
Der Teilnehmer ist für die Einhaltung der Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu seinen Lasten, ausgenommen, wenn sie durch schuldhafte Falschinformation durch die Neptun Reisen GmbH bedingt sind.

8. Haftung
Der Veranstalter haftet nur für Schäden, die von Ihm vorsätzlich verursacht worden sind. Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr. Der Veranstalter haftet nicht für Personen- und Sachschäden, die durch den Hund bzw. die Hunde des Teilnehmers oder seine/n Halter/in verursacht werden.

9. Mitwirkungspflicht
Der Teilnehmer hat Mitwirkungspflicht. Er darf den Ablauf der Veranstaltung weder stören noch gefährden. Beanstandungen sind dem Veranstalter sofort mitzuteilen und eine Abhilfeleistung vor Ort zu ermöglichen, andernfalls erlischt jeder Anspruch.

10. Körperliche Anforderungen
Die Angaben bezüglich der körperlichen Anforderungen bei den Ausflügen und Wanderungen erfolgen grundsätzlich nach bestem Wissen, aber ohne Gewähr, da diese nicht nur subjektiven Einschätzungen, sondern auch durch äußere Umstände, wie vor allem durch Wetterbedingungen, stark beeinflusst werden.

11. Fotografie-Erlaubnis
Werden während der Reisen von der Neptun Reisen GmbH und von den Reiseteilnehmern Fotografien gemacht, können diese zur weiteren Verwendung, z.B. zu Werbezwecken oder zur Veröffentlichung auf www.kutscher-neptun.de oder www.4Pfoten-unterwegs.de, genutzt werden. Erfolgt der Abschluss eines Reisevertrags ohne schriftlichen Widerspruch, erklärt sich der Reiseteilnehmer mit der Veröffentlichung und weiteren Verwendung der Fotografien einverstanden.

12. Verjährung / Abtretungsverbot. Ansprüche des Reiseteilnehmers gegenüber der Neptun Reisen GmbH, gleich aus welchem Rechtsgrund  - jedoch mit Ausnahme der Ansprüche des Reisenden aus unerlaubter Handlung -  verjähren ein Jahr nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise. Die gesetzliche Regelung des § 651 g Abs. 2 BGB über die Hemmung der Verjährungsfrist bleibt von der vorgesehenen Regelung unberührt.
Eine Abtretung jeglicher Ansprüche des Kunden an Dritte, gleich aus welchem Rechtsgrund, ist ausgeschlossen. Ebenso ist ausgeschlossen deren gerichtliche Geltendmachung im eigenen Namen.

13. Sonstiges / Gerichtsstand
Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen unwirksam werden, behalten die übrigen Bedingungen Gültigkeit und die Wirksamkeit des Reise-
vertrages bleibt unberührt. Der Gerichtsstand für Klagen gegen die
Neptun Reisen GmbH ist Offenburg.
Hinweis: Für Reisen in Kooperation mit anderen Veranstaltern gelten die Reisebedingungen des jeweiligen Veranstalters, die bei Buchung über-
mittelt werden.

14.   Veranstalter
Neptun Reisen GmbH
77654 Offenburg
Brucknerstr. 54
Telefon: (0781) 93 289 15
Telefax: (0781) 93 289 11,
E-Mail: kutscher-neptun@t-online.de
Internet: www.4Pfoten-unterwegs.de

Die ausführlichen Reisebedingungen können Sie hier einsehen (Acrobat Reader erforderlich) und werden gemeinsam mit dem Anmeldeformular der Detailprogrammbroschüre beigelegt. Stand: Oktober 2011