Auszug aus den AGB
der Neptun Reisen GmbH
1. Leistungen
Die vom Veranstalter geschuldeten einzelnen vertraglichen
Leistungen ergeben sich aus der Bestätigung, der Leistungsbeschreibung
der jeweiligen Reise und dem Reiseverlauf. Der Veranstalter
behält sich vor, ggf. aus erheblichen und/oder unvorhersehbaren
Gründen Änderungen zu erklären. Weiterhin
behält sich der Veranstalter kleine Änderungen
bzgl. Ablauf und Zeitplan vor.
2. Anmeldung
Mit der Buchung (Reiseanmeldung) bietet der Kunde dem Veranstalter
den Abschluss des Reisevertrages verbindlich an. Grundlage
dieses Angebots sind die Reiseausschreibung und die ergänzenden
Informationen für die jeweilige Reise soweit diese
dem Kunden vorliegen. Reisevermittler (z.B. Reisebüros)
und Leistungsträger (z.B. Hotels, Beförderungsunternehmen)
sind nicht bevollmächtigt, Vereinbarungen zu treffen,
Auskünfte zu geben oder Zusicherungen zu machen, die
den vereinbarten Inhalt des Reisevertrages abändern, über
die vertraglich zugesagten Leistungen des Veranstalters
hinausgehen oder im Widerspruch zur Reiseausschreibung
stehen. Die Buchung kann mündlich, schriftlich, telefonisch,
per Telefax oder auf elektronischem Weg (E-Mail, Internet)
erfolgen. Bei elektronischen Buchungen bestätigt der
Veranstalter den Eingang der Buchung unverzüglich
auf elektronischem Weg. Der Kunde hat für alle Vertragsverpflichtungen
von Mitreisenden, für die er die Buchung vornimmt,
wie für seine eigenen einzustehen, sofern er diese
Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen
hat. Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Annahmeerklärung
des Veranstalters zustande. Sie bedarf keiner bestimmten
Form. Bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss wird
dem Kunden eine schriftliche Reisebestätigung übermittelt.
3. Bezahlung
Nach Vertragsabschluss und nach Aushändigung des Sicherungsscheines
gemäß § 651k BGB wird eine Anzahlung in Höhe
von 15% des Reisepreises zur Zahlung fällig. Die Restzahlung
wird 4 Wochen vor Reisebeginn zur Zahlung fällig. Bei
kurzfristigen Anmeldungen innerhalb von vier Wochen vor Reisebeginn
wird der gesamte Reisepreis sofort fällig. Leistet der
Kunde die Anzahlung und/oder die Restzahlung nicht entsprechend
den vereinbarten Zahlungsfälligkeiten, so ist die Neptun
Reisen GmbH berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom
Reisevertrag zurückzutreten und den Kunden mit Rücktrittskosten
zu belasten.
4. Rücktritt
durch den Teilnehmer
Tritt der Kunde vor Reisebeginn zurück oder tritt er
die Reise nicht an, so verliert der Veranstalter den Anspruch
auf den Reisepreis. Stattdessen kann er, soweit der Rücktritt
nicht von ihm zu vertreten ist oder ein Fall höherer
Gewalt vorliegt, eine angemessene Entschädigung für
die bis zum Rücktritt getroffenen Reisevorkehrungen
und ihre Aufwendungen in Abhängigkeit von dem jeweiligen
Reisepreis verlangen.
Der Veranstalter hat diesen Entschädigungsanspruch zeitlich
gestaffelt, d. h. unter Berücksichtigung der Nähe
des Zeitpunktes des Rücktritts zum vertraglich vereinbarten
Reisebeginn in einem prozentualen Verhältnis zum Reisepreis
pauschaliert und bei der Berechnung der Entschädigung
gewöhnlich ersparte Aufwendungen und gewöhnlich
mögliche
anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen berücksichtigt.
Die Entschädigung wird nach dem Zeitpunkt des Zugangs
der Rück-trittserklärung des Kunden wie folgt berechnet:
bis 60. Tag vor Reiseantritt
kostenlos,
bis 45. Tag 5 % des Reisepreises, bis
30 Tag 25 %, bis 14. Tag 50 %, bis 7. Tag
75 % und ab 3. Tag vor Reiseantritt 90 % des Reisepreises
pro Person.
Dem Kunden bleibt es in jedem Fall unbenommen,
dem Veranstalter nachzuweisen, dass dieser überhaupt
kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden
ist, als die von ihm geforderte
Pauschale.
Der Veranstalter empfiehlt den Abschluss
einer Reiserücktritts-kostenversicherung.
5. Rücktritt
durch den Veranstalter
Der Veranstalter kann vom Vertrag zurücktreten, ohne
einhalten einer Frist, wenn sich der Teilnehmer ungeachtet
einer Abmahnung des Veranstalters vertragswidrig verhält.
Insbesondere, wenn die Veranstaltung gefährdet oder
gestört wird.
6. Rücktritt
wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl
Wird eine ausdrücklich ausgeschriebene Mindestteilnehmerzahl
nicht erreicht, ist der Veranstalter berechtigt, die Reise
bis zu vier Wochen vor Reisebeginn abzusagen. Sollte bereits
zu einem früheren Zeitpunkt ersichtlich sein, dass die
Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden kann, hat der
Reiseveranstalter unverzüglich von seinem Rücktrittsrecht
Gebrauch zu machen. Wird die Reise aus diesem Grund nicht
durchgeführt, erhält der Kunde auf den Reisepreis
geleistete Zahlungen unverzüglich zurück.
7. Pass-, Visa-,
Zoll-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften
Der Teilnehmer ist für die Einhaltung der Pass-, Visa-,
Zoll-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften selbst verantwortlich.
Alle Nachteile,
die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen,
gehen zu seinen Lasten, ausgenommen, wenn sie durch schuldhafte
Falschinformation durch die Neptun Reisen GmbH bedingt sind.
8. Haftung
Der Veranstalter haftet nur für Schäden, die von
Ihm vorsätzlich verursacht worden sind. Die Teilnahme
erfolgt auf eigene Gefahr. Der
Veranstalter haftet nicht für Personen- und Sachschäden,
die durch den Hund bzw. die Hunde des Teilnehmers oder seine/n
Halter/in verursacht werden.
9. Mitwirkungspflicht
Der Teilnehmer hat Mitwirkungspflicht. Er darf den Ablauf
der Veranstaltung weder stören noch gefährden.
Beanstandungen sind dem Veranstalter sofort mitzuteilen
und eine Abhilfeleistung vor Ort zu ermöglichen, andernfalls
erlischt jeder Anspruch.
10. Körperliche
Anforderungen
Die Angaben bezüglich der körperlichen Anforderungen
bei den Ausflügen und Wanderungen erfolgen grundsätzlich
nach bestem Wissen, aber ohne Gewähr, da diese nicht
nur subjektiven Einschätzungen, sondern auch durch äußere
Umstände, wie vor allem durch Wetterbedingungen, stark
beeinflusst werden.
11. Fotografie-Erlaubnis
Werden während der Reisen von der Neptun Reisen GmbH
und von den Reiseteilnehmern Fotografien gemacht, können
diese zur weiteren Verwendung, z.B. zu Werbezwecken oder
zur Veröffentlichung auf www.kutscher-neptun.de oder
www.4Pfoten-unterwegs.de, genutzt werden. Erfolgt der Abschluss
eines Reisevertrags ohne schriftlichen Widerspruch, erklärt
sich der Reiseteilnehmer mit der Veröffentlichung und
weiteren Verwendung der Fotografien einverstanden.
12. Verjährung / Abtretungsverbot. Ansprüche
des Reiseteilnehmers gegenüber der Neptun Reisen GmbH,
gleich aus welchem Rechtsgrund - jedoch mit Ausnahme
der Ansprüche des Reisenden aus unerlaubter Handlung
- verjähren ein Jahr nach vertraglich vorgesehener
Beendigung der Reise. Die gesetzliche Regelung des § 651
g Abs. 2 BGB über die Hemmung der Verjährungsfrist
bleibt von der vorgesehenen Regelung unberührt.
Eine Abtretung jeglicher Ansprüche des Kunden an Dritte, gleich aus welchem
Rechtsgrund, ist ausgeschlossen. Ebenso ist ausgeschlossen deren gerichtliche
Geltendmachung im eigenen Namen.
13. Sonstiges / Gerichtsstand
Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen unwirksam werden,
behalten die übrigen Bedingungen Gültigkeit und
die Wirksamkeit des Reise-
vertrages bleibt unberührt. Der Gerichtsstand für
Klagen gegen die
Neptun Reisen GmbH ist Offenburg.
Hinweis: Für Reisen in Kooperation mit
anderen Veranstaltern gelten die Reisebedingungen des jeweiligen
Veranstalters, die bei Buchung über-
mittelt werden.
14. Veranstalter
Neptun Reisen GmbH
77654 Offenburg
Brucknerstr. 54
Telefon: (0781) 93 289 15
Telefax: (0781) 93 289 11,
E-Mail: kutscher-neptun@t-online.de
Internet: www.4Pfoten-unterwegs.de
Die ausführlichen
Reisebedingungen können Sie hier einsehen
(Acrobat Reader erforderlich) und werden gemeinsam mit dem
Anmeldeformular der Detailprogrammbroschüre
beigelegt. Stand: Oktober 2011